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   LSG Rheinland-Pfalz, 15.04.2003 - L 3 U 142/01   

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https://dejure.org/2003,27303
LSG Rheinland-Pfalz, 15.04.2003 - L 3 U 142/01 (https://dejure.org/2003,27303)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.04.2003 - L 3 U 142/01 (https://dejure.org/2003,27303)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. April 2003 - L 3 U 142/01 (https://dejure.org/2003,27303)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 22.08.2005 - L 2 U 39/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Rechtmäßigkeit - Gefahrtarif

    Zum Vortrag des Klägers, die Beiträge seien nicht zutreffend berechnet worden, verweist der Senat auf die den Beteiligten ebenfalls bekannten Entscheidungen des 3. Senats des LSG Rheinland-Pfalz vom 20.9.2002- L 3 U 291/99, L 3 U 292/99 und 213/98 sowie vom 15.4.2003- L 3 U 142/01, die er sich zu eigen macht.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 22.08.2005 - L 2 U 38/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Rechtmäßigkeit des Gefahrtarifs

    Zum Vortrag des Klägers, die Beiträge seien nicht zutreffend berechnet worden, verweist der Senat auf die Entscheidungen des 3. Senats des LSG Rheinland-Pfalz vom 20.9.2002 L 3 U 291/99, L 3 U 292/99 und L 3 U 213/98 sowie vom 15.4.2003 L 3 U 142/01, die er sich zu eigen macht.
  • SG Stuttgart, 26.04.2006 - S 1 U 4141/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Rechtmäßigkeit - Veranlagung -

    So hat der Dritte Senat des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz in verschiedenen Entscheidungen vom 20.09.2002 (Az.: L 3 U 291/99, L 3 292/99 und 213/98) sowie im Urteil vom 15.04.2003 (Az.: L 3 U 142/01) entschieden, das Verhältnis zwischen Beiträgen eines Gewerbezweigs und den für diesen aufgebrachten Versicherungsleistungen unterliege keinem Äquivalenzprinzip.
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